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Vernehmlassungsentwurf zur Änderung der Aufsichtsverordnung
santésuisse unterstützt den Vernehmlassungsentwurf zur Änderung der Aufsichtsverordnung (AVO) grundsätzlich. Viele Änderungen sind ein Hochheben von bereits bestehenden Regelungen auf die Verordnungsstufe. Gewisse Anpassungen beurteilt santésuisse kritisch. Bei der Verwendung der versicherungstechnischen Rückstellungen lehnt santésuisse eine Kompetenzerweiterung der FINMA mangels gesetzlicher Grundlage ab. Die Mitgabe von Altersrückstellungen in der Kranken- und Unfallversicherung ist aufgrund des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gänzlich zu streichen oder allenfalls so zu formulieren, dass die Freiwilligkeit gewährleistet bleibt und die Versicherten nicht mindestens einmal jährlich über die Höhe des Abfindungswerts informiert werden müssen. Des Weiteren sind Beratungstätigkeiten, welche nicht direkt mit dem Abschluss zusammenhängen sowie reine Online-Abschlüsse via die eigene Website eines Versicherungsunternehmens, nicht als Versicherungsvermittlung zu qualifizieren. Damit eine Umsetzungsfrist von einem Jahr gewährleistet ist, empfiehlt santésuisse dringend, die geänderte AVO erst per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.