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Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)
santésuisse stimmt der neuen ÜLV grundsätzlich zu. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen wird den ÜL-beziehenden Personen die gesamte Leistung ausgerichtet, das heisst inklusive Pauschalbeitrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Prämienverbilligung). Eine Koordination mit den Krankenversicherern bezüglich Ausrichtung der Prämienverbilligung wäre wünschenswert, ist aber nicht vorgesehen. Eine entsprechende Ergänzung wäre aber bereits auf Gesetzesstufe vorzunehmen. Somit ist nicht geregelt, wenn die versicherte Person im Rahmen der ÜL Prämienverbilligungen erhält, die Krankenkassenprämie aber nicht bezahlt und der Krankenversicherer sie im Falle eines Verlustscheins beim Kanton geltend machen muss. In diesem Fall müssten der Staat bzw. der Steuerzahler zweimal bezahlen.