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26.10.2018

Ärztezulassungen: Entscheide der SGK-NR im Interesse der Prämienzahler

Wirksame Umsetzung der Zulassungsbegrenzung

santésuisse begrüsst die Entscheide der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-NR) zur Steuerung der Ärztezulassungen in den Kantonen. Die SGK-NR will sicherstellen, dass die Zulassungsbegrenzung konsequent und damit wirksam umgesetzt wird, um das Kostenwachstum auch tatsächlich zu dämpfen.

Die SGK-NR nimmt wichtige und notwendige Korrekturen am Vorschlag des Bundesrates für die Zulassungssteuerung für Ärztinnen und Ärzte vor.

Belastung der Prämienzahler bei Überversorgung vermeiden

Wenn die Kantone A sagen, indem sie die Verantwortung für die Zulassungssteuerung definitiv übernehmen wollen, müssen sie auch B sagen: Sie müssen die Zulassungsbegrenzung tatsächlich umsetzen und konsequent einschreiten, wenn die Kosten in bestimmten Ärztekategorien übermässig zunehmen. Beides war bei den bisherigen Zulassungstopps nicht der Fall.

Umsetzung nach Gutdünken stoppen

Da die medizinischen Massnahmen – unabhängig der Notwendigkeit – automatisch mit dem entsprechenden Angebot wachsen und sich die Patienten schon lange nicht mehr an die Kantonsgrenzen halten, sind eine einheitliche Praxis und eine bessere Koordination der Kantone unabdingbar. Mit den Entscheiden der Gesundheitskommission ist eine Umsetzung des Zulassungsstopps durch die Kantone nach Gutdünken, wie es bis anhin der Fall war, nicht mehr möglich.

Beschwerderecht gegen Überversorgung

Wie auch der Bundesrat regelmässig betont, sind rund 20 Prozent der medizinischen Leistungen überflüssig; d.h. mit finanziellen und anderen Belastungen verbunden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Patienten haben. De facto sind die Krankenversicherer aber die einzigen Akteure, die sich zum Schutz der Prämienzahler systematisch gegen Über- und Fehlversorgung in den Kantonen einsetzen. Halten sich die Kantone nicht an die vorgegebenen Dichtezahlen bzw. Obergrenzen oder sind diese nicht im Sinne des Gesetzgebers definiert, sollen die Krankenversicherer vor Gericht neuerdings wieder beschwerdeberechtigt sein. Auch dieser Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission wird von santésuisse begrüsst.

 

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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.