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16.10.2020

Zulassung der Podologen als Leistungserbringer; Spitalkostenbeitrag

santésuisse ist mit den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) einverstanden. Die Versorgung von Diabetikern durch die Podologen wird verbessert. Die vorgeschlagenen Änderungen in der KLV werden dem medizinischen Mehrbedarf gerecht und grenzen gleichzeitig die Leistungen ein. Entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht geht santésuisse von einer deutlichen Mehrbelastung für die Prämienzahlenden aus. Diese ist aber aufgrund der besseren Versorgung und des höheren Patientennutzens grösstenteils gerechtfertigt.
Die vorgeschlagene Änderung der Krankenpflegeleistungs-Verordnung (KLV) bezüglich Spitalkostenbeitrag ist hingegen nicht sinnvoll und entsprechend anzupassen. Sie bringt neue Unklarheiten bei den Urlaubstagen. Zudem muss in vielen Fällen manuell nachgerechnet werden, was aufwändig und mit Fehlern behaftet ist.

 

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