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12.06.2020

Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen

Die politisch angestrebte einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) soll möglichst kostenneutral umgesetzt werden. Die Kantone finanzieren im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) 55 Prozent der stationären Spitalleistungen. 45 Prozent werden mit den Prämien und der Kostenbeteiligung der Versicherten entsprechend der gewählten Franchisenstufe und dem Selbstbehalt finanziert.  Zur Verminderung von Fehlanreizen soll das derzeitige Systems zu einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen («EFAS») umgestaltet werden.

Die Systemänderung sollte möglichst kostenneutral umzusetzen sein. Diese Frage ist von Bedeutung, weil grundsätzlich zwei Wege offen stehen zur Berechnung des mit Steuergeldern beziehungsweise Prämien zu finanzierenden Anteils. Das Institut für Wirtschaftsstudien Basel (IWSB) hat im Auftrag von santésuisse die beiden Ansätze untersucht und die Wirkung der beiden Lösungen auf die Kantonsbeiträge je Franchisenstufe analysiert.

Es zeigt sich: Während sich der sogenannte Bruttoansatz zur Berechnung des Kantons- und Versichereranteils auf Krankenversicherer und Versicherten kaum auswirkt, führt im Nettoansatz die Ausklammerung der Kostenbeteiligung der Versicherten zu erheblichen Umverteilungen.

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